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BGH, 22.01.1953 - 3 StR 559/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 559/52
Danach ist die Strafkammer bei ihrer Prüfung nicht von dem Begriff der fortgesetzten Straftat ausgegangen, wie er in ständiger Rechtsprechung entwickelt worden ist (vgl BGHSt 2, 163). - BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 559/52
Dabei ist, weil nur ein Fall des - versuchten - Betrugs vorliegt, in den Fällen der ungedeckten Schecks ausdrücklich freizusprechen, obwohl der Eröffnungsbeschluss Fortsetzungszusammenhang angenommen hatte (vgl BGH 1 StR 25/50vom 9. Januar 1951, 1 StR 35/50 vom 23. Januar 1951, 4 StR 337/51 vom 14. Dezember 1951). - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 559/52
An sich zeigen die Darlegungen des Urteils, dass die Strafkammer rechtlich von zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist (vgl RGSt 68, 155; BGHSt 1, 94). - BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 559/52
Allerdings werden mehrere Betrugshandlungen dadurch, dass sie mit Einzelhandlungen der fortgesetzten Tat rechtlich zusammentreffen, nicht zu einer einheitlichen Tat verbunden, weil der Betrug gegenüber der unerlaubten Führung eines akademischen Grades die schwerere Straftat ist (BGHSt 1, 67). - BGH, 02.11.1951 - 4 StR 337/51
Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 559/52
Dabei ist, weil nur ein Fall des - versuchten - Betrugs vorliegt, in den Fällen der ungedeckten Schecks ausdrücklich freizusprechen, obwohl der Eröffnungsbeschluss Fortsetzungszusammenhang angenommen hatte (vgl BGH 1 StR 25/50vom 9. Januar 1951, 1 StR 35/50 vom 23. Januar 1951, 4 StR 337/51 vom 14. Dezember 1951).
- BGH, 01.03.1966 - 5 StR 21/66
Gewährung des rechtlichen Gehörs über den für die Verurteilung wesentlichen …
Selbst wenn aber das fortgesetzte Vergehen gegen § 5 Abs. 1 Buchst. b des Gesetzes über die Führung akademischer Grade auch mit diesem Rückfallbetruge in Tateinheit stände, würden dadurch die beiden Fälle des Rückfallbetruges nicht zu einer einheitlichen Tat verbunden werden (BGH 3 StR 559/52 v. 22. Januar 1953, mitgeteilt von Herlan GA 1953, 23).